Disagio
Im Kreditwesen und im Wertpapierhandel ist unter dem Begriff Disagio ein Abschlag bzw. Gebühr zu verstehen. Im Kreditkartenwesen werden die Gebühren, welche die Akzeptanzstellen (Hotels, Restaurants, Händler) für die Nutzung der jeweiligen Kreditkarte zu tragen haben, ebenso Disagio genannt.
Über das Disagio wird zwischen dem Händler und der jeweiligen Acquiring Bank (welche die Kartenzahlungen für ihn abrechnet) verhandelt und im Kreditkartenakzeptanzvertrag fest vereinbart. Es setzt sich aus einer Gebühr (ab 3 %) und Transaktionsgebühren (ab 0,10 EUR) zusammen, wobei die Gebührenhöhe von Branche, Transaktionsvolumen und Abrechnungsverfahren abhängig sind.
Große Unternehmen und Handelsketten haben dem Einzelhändler gegenüber den Vorteil, attraktivere Vertragskonditionen über Rahmenverträge aushandeln zu können.
Gebühren, die der Karteninhaber zu tragen hat sind die Bargeldgebühr, Auslandsgebühr und Jahresgebühr.
